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Steuerfrei laden im Betrieb
Laden Mitarbeitende ihr Elektroauto oder ihren Plug-in-Hybrid im Betrieb, bleibt dieser Vorteil steuerfrei. Das gilt für private Fahrzeuge ebenso wie für Dienstwagen.
- Kein Höchstbetrag: Der Vorteil ist in voller Höhe steuerfrei.
- Keine Begrenzung der Fahrzeuge: Auch mehrere Fahrzeuge einer Person sind begünstigt.
- Ort: Geladen wird auf dem eigenen Firmengelände.
- Zusätzlich zum Lohn: Der Vorteil kommt zum Gehalt dazu. Eine Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.
Wir sind keine Steuerberater. Die steuerliche Umsetzung klären wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Rechenbeispiel: Was der Benefit wert ist
Ein Pendler fährt 15.000 km im Jahr. Mit einem Verbrenner bei 6 Litern auf 100 km und 2,09 € pro Liter zahlt er rund 1.880 € für Kraftstoff. Lädt er sein Elektroauto stattdessen kostenlos im Betrieb, spart er diesen Betrag netto. Das ist Geld, das sonst aus dem versteuerten Gehalt kommt.
Für das Unternehmen stellt sich die Frage: Was kostet es, 1.880 € netto beim Mitarbeitenden ankommen zu lassen? Es gibt drei Wege.
| Über eine Gehaltserhöhungbrutto plus Arbeitgeberanteil Sozialversicherung | ≈ 4.000 € |
| Ladestrom aus dem Netz2.700 kWh × 27 ct/kWh | 730 € |
| Ladestrom vom eigenen Dach (Photovoltaik, ca. 9 ct/kWh) | 243 € |
Derselbe Benefit kostet mit eigenem Solarstrom ein Sechzehntel der Gehaltserhöhung. Selbst mit Netzstrom liegt er bei weniger als einem Fünftel.

Beispielrechnung, vereinfacht. Annahmen: 15.000 km/Jahr, 18 kWh/100 km, Gewerbestrom 27 ct/kWh, PV-Gestehungskosten 9 ct/kWh, Grenzbelastung Mitarbeitende ca. 45 %, Kraftstoff 6 l/100 km zu 2,09 €/l.
Warum Solarstrom den Benefit so günstig macht
Die Fahrzeuge Ihrer Mitarbeitenden stehen genau dann auf dem Parkplatz, wenn die Photovoltaikanlage am meisten Strom erzeugt: tagsüber. Besser lässt sich Solarstrom kaum nutzen. Statt ihn für rund 6 ct einzuspeisen, wird er direkt zum Mitarbeiterbenefit.
Das erhöht gleichzeitig den Eigenverbrauch Ihrer Anlage und verbessert deren Wirtschaftlichkeit. Wie stark der Eigenverbrauch die Rechnung beeinflusst, zeigen wir im Beitrag Photovoltaik im Unternehmen.
Was Sie für die Umsetzung brauchen
- Ladepunkte passend zur Standzeit: Wer acht Stunden parkt, braucht keine Schnellladesäule. Ladepunkte mit 11 kW reichen meist aus und sind deutlich günstiger.
- Lastmanagement: Es verteilt die verfügbare Leistung auf alle Fahrzeuge. So bleibt der Netzanschluss im Rahmen und es entstehen keine teuren Lastspitzen.
- Steuerung nach Solarstrom: Ein Energiemanagement lädt bevorzugt dann, wenn die eigene Anlage Überschuss erzeugt.
- Getrennte Erfassung: Dienstwagen, private Fahrzeuge der Mitarbeitenden und Fahrzeuge von Kunden oder Gästen werden getrennt erfasst. Für Kunden und Gäste ist eine automatische Abrechnung sinnvoll.
- Förderung prüfen: Für Ladeinfrastruktur gibt es immer wieder Förderprogramme. Wir prüfen, welche aktuell passen und sichern die Zuschüsse vor der Beauftragung.
Mehr als ein Steuervorteil
Kostenloses Laden am Arbeitsplatz ist ein Benefit, den Mitarbeitende jeden Tag erleben. Er stärkt die Bindung, macht Sie als Arbeitgeber attraktiver und unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität im Team.
In einem unserer Projekte im Handel laden Firmenfahrzeuge, Mitarbeitende und Kunden an einer gemeinsamen Ladeinfrastruktur. Der Strom kommt überwiegend vom eigenen Dach und kostet rund 9 ct pro kWh, die Abrechnung läuft je Nutzergruppe automatisch. Mehr dazu in unseren Referenzen.
- 100 % unabhängig, wir stehen nur auf Ihrer Seite
- Planung und Förderung: wir sichern die passenden Zuschüsse
- Umsetzung und Betrieb aus einer Hand

Häufige Fragen
Ist das Laden von Plug-in-Hybriden beim Arbeitgeber auch steuerfrei?
Ja. Die Steuerfreiheit gilt für Elektroautos und für Plug-in-Hybride.
Welche Ladeleistung brauchen wir auf dem Firmenparkplatz?
Meist reichen Ladepunkte mit 11 kW. Die Fahrzeuge stehen über viele Stunden und ein Lastmanagement verteilt die Leistung so, dass alle voll werden.
Können auch Kunden und Gäste an unseren Ladepunkten laden?
Ja. Die Ladevorgänge werden je Nutzergruppe getrennt erfasst und automatisch abgerechnet.
Beraten Sie auch zu den steuerlichen Fragen?
Nein, wir sind keine Steuerberater. Wir planen die Ladeinfrastruktur und rechnen die Wirtschaftlichkeit. Die steuerlichen Fragen klären wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Fragen klären wir im Einzelfall gemeinsam mit Steuerberatern und Rechtsanwälten.
